Für die betriebliche Altersversorgung (bAV) gibt es heute eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorschriften, z.B. den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und die meisten Tarifverträge regeln lediglich die allgemeinen Rahmenbedingungen, die durch Versorgungsordnungen erst konkret ausgestaltet werden, um den betroffenen Unternehmen die Haftungsrisiken zu nehmen.
Die Herausforderung für jeden Sicherheitsunternehmer
Jedes Sicherheitsunternehmen, auch kleine und mittelständische, benötigen eine bAV. Die Regelungen hierzu sind durchaus komplex und eine bAV ist ohne rechtliche Beratung (Versorgungsordnung) nicht umsetzbar.
Warum die SecurtiyRente?
Die SecurtiyRente ist ein sehr gutes, innovatives Versorgungskonzept und ein nachhaltiger Grundstein: Durch Mitarbeitermotivation und Minimierung von Haftungsrisiken für den Unternehmer vereint die SecurtiyRente alle Vorteile für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie gewinnen einen Mehrwert für Ihr Unternehmen mit einer gelabelten eigene bAV!