Finanzen & SteuernVersicherung

Die SecurityRente ist die bAV-Lösung für Sicherheits-Unternehmen

Für die betriebliche Altersversorgung (bAV) gibt es heute eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorschriften, z.B. den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und die meisten Tarifverträge regeln lediglich die allgemeinen Rahmenbedingungen, die durch Versorgungsordnungen erst konkret ausgestaltet werden, um den betroffenen Unternehmen die Haftungsrisiken zu nehmen.

Die Herausforderung für jeden Sicherheitsunternehmer

Jedes Sicherheitsunternehmen, auch kleine und mittelständische, benötigen eine bAV. Die Regelungen hierzu sind durchaus komplex und eine bAV ist ohne rechtliche Beratung (Versorgungsordnung) nicht umsetzbar.

Warum die SecurtiyRente?

Die SecurtiyRente ist ein sehr gutes, innovatives Versorgungskonzept und ein nachhaltiger Grundstein: Durch Mitarbeitermotivation und Minimierung von Haftungsrisiken für den Unternehmer vereint die SecurtiyRente alle Vorteile für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie gewinnen einen Mehrwert für Ihr Unternehmen mit einer gelabelten eigene bAV!

Mitarbeitermotivation

  • Versorgungsordnung in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei FISCHERplus
  • arbeitgeberfinanziert
  • Arbeitgeberzuschuss
  • Entgeltumwandlung
  • individuelle bAV-Infomappe

Minimierung von Haftungsrisiken

  • Haftung wg. Gleichbehandlungsgrundsatz (§3 GG und §75 BetrVG)
  • Erfüllungshaftung (§1 BetrAVG)
  • Haftung wegen gesetzlich einklagbaren Anspruchs nach §1 BetrAVG
  • Haftung durch fehlerhafte Versorgungszusage/Versorgungsordnung (§1a Abs. 1 Satz 2 BetrAVG)
  • Haftung aus Übernahmeverpflichtung (§4 BetrAVG)
  • Haftung wegen fehlender Regelungen bei entgeltfreien Zeiten

Gut für alle?

Von der SecurityRente profitieren also nicht nur die Arbeitgeber in Sachen Rechtssicherheit, sondern auch die Arbeitnehmer: Denn wer Geld für den Ruhestand anlegt, der möchte sich seiner Anlage auch sicher sein können. Die hervorragende Finanzstärke der SecurityRente zusammen mit unserem Versicherungspartner wird immer wieder von führenden Ratinangenturen bestätigt – und das über 10 Jahre durchgängig!

Hintergrundwissen: Was ist das BRSG?

Das Betriebsrentenstärkungsgestz ist am 01.01.2018 in Kraft getreten und stelt die gesetzliche Grundlage für die betriebliche Altersvorsorge dar. Hier ein Auszug aus dem BRSG:

  • Zuschusspflicht für Arbeitgeber an den Arbeitnehmer von 15% (empfohlen werden 20%) auf den umgewandelten Beitrag
  • allgemeine steuerliche Vorteile
  • steuerlich profitieren Arbeitnehmer von der Aufstockung des steuerfreien Höchstbeitrags auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze

Um also für die Zukunft gewappnet zu sein, benötigen Sicherheitsunternehmen daher Strategien und Systeme. Denn neben den genannten Pflichten, müssen Arbeitgeber Folgendes berücksichtigen: Ein umfassendes, modular aufgebautes, betriebliches Versorgungswerk, welches die betrieblichen Leistungen regelt, ist ein wichtiger Baustein erfolgreicher Personalpolitik und kann wesentlich beitragen zur:

  • Erfüllung rechtlicher und tarifvertraglicher Vorgaben
  • Mitarbeiterbindung
  • Kostenoptimierung
  • Haftungsminimierung
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